LUBECIA.SA FINANCIAL SERVICES, S.A.U. Kreditkonditionen








Artikel 1: Betreff








Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen stellen einen Darlehensvertrag (im Folgenden „Vertrag“ genannt) zwischen dem Darlehensnehmer und LUBECIA FINANCIAL SERVICES, S.A.U. dar. („Lieferant“ oder „LUBECIA“), der unter dem Handelsnamen LUBECIA Geschäfte betreibt. Dadurch erhält der Kreditnehmer nach Zustimmung des Gläubigers zum vereinbarten Zeitpunkt den in den Besonderen Tilgungsbedingungen genannten Betrag zuzüglich der Kosten für die Bearbeitung und Rückzahlung des vereinbarten Kredits am vereinbarten Tag (Termine) zurück. Zahlung bei Vertragsbeginn.












Nach diesem Recht garantiert der Kunde, dass er den Vertragsinhalt sorgfältig und rechtzeitig gelesen hat, dass er die Bedeutung der Klauseln und der oben genannten gesetzlichen Regelungen verstanden hat und dass er seine Rechte und Pflichten vorbehaltlos wahrnimmt. darin enthalten ist, und akzeptiert seine Freiheit zur Formalisierung und Anpassung.












Artikel 2: Begriffe und Definitionen












In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
















2.1. Kredit: Ein Vertrag, bei dem der Kreditgeber dem Kreditnehmer einen bestimmten Betrag für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellt, während sich der Kreditnehmer verpflichtet, das erhaltene Kapital an den Kreditgeber zurückzugeben und die Kosten für die Bearbeitung und Verwaltung des Kredits gemäß den vereinbarten Bedingungen zu tragen . oder zukünftige Verträge haben Fristen. bezahlt und in den Sonderbedingungen berücksichtigt.












Das Darlehen unterliegt den allgemeinen und besonderen Bedingungen, dem Gesetz 22/2007 vom 11. Juli über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher, dem Gesetz 16/2011 vom 24. Juni über Verbraucherkreditverträge, dem Gesetz 34/2002 vom 11. Juli über die Informationsgesellschaft und E-Commerce-Dienste, Königliches Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November, das die überarbeitete Fassung des allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetzes und anderer ergänzender Gesetze sowie anderer anwendbarer allgemeiner Vorschriften genehmigt.








2.2. Gläubiger: LUBECIA FINANCIAL SERVICES, S.A.U., mit Sitz in 8 Avenue de Marlioz, Aix-les-Bains, Frankreich und Steueridentifikationsnummer (NIF) A86521359, eingetragen in einer öffentlichen Urkunde vom 20. Juni 2019. ausgestellt von einem Notar in Vigo D, José Anne MARIE LOPEZ, eingetragen unter der Nummer 999 im Pariser Handelsregister, Band 30 268, Seite 46, Abschnitt 8, Seite M-544 749, Registrierung 1e.








2.3. Kreditantragsteller: eine natürliche Person im Alter zwischen 21 und 75 Jahren mit ständigem Wohnsitz in Österreich, Spanien, Belgien, Deutschland, Frankreich oder der Schweiz, die einen Kredit beantragt.
















2.4. Kreditnehmer: Der Antragsteller für einen Kredit, sobald der Kreditgeber seinen Kreditantrag akzeptiert.












2.5. Kreditentscheidung: Die endgültige Entscheidung des Kreditgebers, einen Kredit zu gewähren oder abzulehnen.












2.6. Partei: Der Kreditantragsteller, Gläubiger oder Kreditnehmer, einzeln und gesamtschuldnerisch die Parteien.
















2.7. Remote-Service: Von einem Kreditgeber bereitgestellte telematische, elektronische oder telefonische Kommunikationstechnologie, die es einem Kreditnehmer ermöglicht, einen Kreditantrag einzureichen und eine Kreditentscheidung zu erhalten. Ein Fernabsatzvertrag ist ein über eine Website oder auf andere Weise geschlossener Vertrag, den der Kreditgeber dem Kreditantragsteller zur Verfügung stellt.
















2.8. Website: Website des Kreditgebers (www.LUCEOLA.com).












2.9. Werktag: Ein Tag, der kein Feiertag (Samstag und Sonntag) oder gesetzlicher Feiertag ist.












2.10. Personenbezogene Daten: alle Informationen über den Kreditantragsteller oder Kreditnehmer, anhand derer dieser identifiziert oder identifiziert werden kann.












2.11. Verarbeitung personenbezogener Daten: technische Vorgänge und Verfahren automatisierter oder nicht automatisierter Natur, die die Erhebung, Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Änderung, Sperrung und Löschung sowie die Übermittlung personenbezogener Daten ermöglichen, die für die Kreditverwaltung erforderlich sind. Zusätzliche Dienstleistungen, die der Kreditgeber gemäß den Vertraulichkeitsgrundsätzen von LUBECIAS anbietet.












2.12. Einwilligung des Kreditantragstellers: Ausdruck des freien, eindeutigen, konkreten und informierten Willens, mit dem der Kreditantragsteller bzw. der Kreditnehmer damit einverstanden ist, dass der Kreditgeber die ihn betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet.








2.13. Zahlungstermin: der Tag, an dem der Kunde den geschuldeten Betrag gemäß den spezifischen Vertragsbedingungen zurückzahlen, begleichen und begleichen muss.












2.14. Annual Percentage Rate (APR): ein Zinssatz, der die Kosten oder die effektive Rendite eines Finanzprodukts angibt. Die Berechnung erfolgt nach einer standardisierten mathematischen Formel (Artikel 32).